Analyse der Alternativen unter REACh
Das Fraunhofer IPA als Partner für die Autorisierungspflicht und Umsetzung von REACh
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Seit der Autorisierungspflicht darf nur noch Chrom-VI einsetzen, wer selbst einen Autorisierungsantrag bei der European Chemicals Agency (ECHA) in Helsinki eingereicht hat oder diese Stoffe von einem Lieferanten bezieht, der einen solchen Antrag eingereicht hat.
Das Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA hat sich daher zur Aufgabe gesetzt, Unternehmen, die eine Inhouse-Galvanik betreiben oder aufbauen möchten als auch Beschichtern, die Hartverchromung anwenden, insofern zu unterstützen, indem sie einen passenden Chrom VI-Ersatz entwickeln oder aber den zwingenden Nutzen von Chrom VI für deren Anwendung nachweisen. Denn je detaillierter der REACh-Zulassungsantrag ist, desto höher fällt tendenziell der REACh-Autorisierungszeitraum aus und desto größer ist auch die Planungssicherheit.
Was ist neu bzw. was haben Unternehmen davon, wenn sie sich die Hilfe vom Fraunhofer IPA einholen?
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